Liberale Wanderung der FDP Oberfranken Bezirksvorstandssitzung der FDP Oberfranken12. September 2010, 11:00 Uhr
19. September 2010, 11:00 Uhr
20. September 2010, 19:00 Uhr
25. - 26. September 2010, 09:00 - 16:00 Uhr
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Parteivorsitzender Guido Westerwelle im ZDF-Sommerinterview
Aktuelle Pressekonferenz von Generalsekretär Lindner

Sabine
Leutheusser-
Schnarrenberger, MdB
Landesvorsitzende
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.
FDP Bamberg
Sparkasse Bamberg
BLZ 770 500 00
Konto 87353
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger.
Ihre Spendenquittung für die Absetzung von der Einkommensteuer schicken wir Ihnen unverzüglich zu.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall
250 € und bedeutet für die FDP bis zu 690 €, denn:
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages.